Rechtliche Grundlagen der Beratung
Wir sind eine staatlich anerkannte Schwangerschafts-beratungsstelle. Unsere Beratungsgrundlage ist das Grundgesetz, das Strafgesetzbuch §§ 218/219 und das Schwangerschaftskonfliktgesetz (§§ 2-7).
Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland rechtswidrig, jedoch unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Dazu gehört die Beratung, für die Sie deshalb einen schriftlichen Nachweis erhalten.
Der Schwangerschaftsabbruch ("Abtreibung") darf frühestens am 4. Tag nach der Beratung durchgeführt werden, spätestens jedoch in der 12. Woche nach der Empfängnis. Ohne einen Beratungsnachweis darf kein Arzt einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen.
(Ausnahmen: medizinische und kriminologische Indikation)
Die Beratung ist, wie im Gesetz formuliert, zielorientiert zum Schutz des ungeborenen Lebens und zugleich ergebnisoffen, so dass letztlich Sie die Entscheidung treffen.
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