Schwangerschaftskonflikt

  • Wir suchen gemeinsam mit Ihnen nach Lösungs-möglichkeiten und besprechen Perspektiven für die Zukunft
  • Wir informieren Sie über finanzielle Hilfen, z. B. Elterngeld, Kindergeld, Unterhalt und stellen für Sie Anträge bei Stiftungen.
  • Wir suchen mit Ihnen nach Ihren eigenen Ressourcen und den Unterstützungsmöglichkeiten im Umfeld.
  • Wir begleiten Sie während Schwangerschaft und Geburt, wenn Sie sich für eine Fortsetzung der Schwangerschaft entscheiden.
  • Wir beantworten medizinische und rechtliche Fragen, wenn Sie an einen Schwangerschaftsabbruch ("Abtreibung") denken.
  • Wir beraten Sie auch nach einem Schwangerschaftsabbruch.
  • Jede Ratsuchende trifft Ihre Entscheidungen selbstverantwortlich.
  • Wir stellen Ihnen auf Wunsch einen Beratungsnachweis aus.

Rechtliche Grundlagen der Beratung

Wir sind eine staatlich anerkannte Schwangerschafts-beratungsstelle. Unsere Beratungsgrundlage ist das Grundgesetz, das Strafgesetzbuch §§ 218/219 und das Schwangerschaftskonfliktgesetz (§§ 2-7).

Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland rechtswidrig, jedoch unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Dazu gehört die Beratung, für die Sie deshalb einen schriftlichen Nachweis erhalten.
Der Schwangerschaftsabbruch ("Abtreibung") darf frühestens am 4. Tag nach der Beratung durchgeführt werden, spätestens jedoch in der 12. Woche nach der Empfängnis. Ohne einen Beratungsnachweis darf kein Arzt einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen.
(Ausnahmen: medizinische und kriminologische Indikation)

Die Beratung ist, wie im Gesetz formuliert, zielorientiert zum Schutz des ungeborenen Lebens und zugleich ergebnisoffen, so dass letztlich Sie die Entscheidung treffen.

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